Beichte

Die Beichte ist das Sakrament der Sündenvergebung. In der Beichte bekennt der Gläubige dem Priester ("Beichtvater") seine Sünden. Der Priester wird versuchen, durch geistliche Anregungen und seelsorglichen Rat auf dem Weg der Umkehr, der Besserung oder auch Wiedergutmachung zu helfen. Dazu dient auch eine - heute wohl eher symbolisch zu verstehende- Buße, meist ein Gebet, die der Priester dem Beichtenden auferlegt.

Die Beichte schließt mit der "Lossprechung", in der der Priester Kraft seiner Amtsvollmacht im Namen Gottes und im Auftrag der Kirche den Büßenden von der Sünde freispricht. Der Gültigkeit der Beichte vorausgesetzt ist erstens die Reue, die Ehrlichkeit des Bekenntnisses und die Bereitschaft, sein Leben zu bessern. Die Reue ist nicht unbedingt ein "Gefühl". Oft wird sich nämlich ein solches Gefühl der Zerknirschung und des Schmerzes nicht einstellen. Vielmehr ist es ein Akt der Einsicht und der Entscheidung. Ebenso verlangt die Ehrlichkeit des Bekenntnisses nicht, dass alles und jedes benannt wird. Vielmehr kommt es auf den Kern des Problems an und auch die Intention des Bekenntnisses. Man kann ja theoretisch "alles sagen", dabei aber das eigentliche Übel geschickt verschleiern. Und schließlich bedeutet die Bereitschaft, sein Leben zu bessern, nicht zugleich auch, dass dies gelingen muss. Hier genügt die ehrliche Absicht und das Bemühen.

Möglichkeit zur Beichte und Aussprache:
Pfarre Unter St.-Veit: Samstag ab 18:00 Uhr im Beichtstuhl in der Kirche

Pfarre Zum Guten Hirten: Sonntag  ab 18:00 Uhr im rechten Beichtstuhl in der Kirche

und nach persönlicher Vereinbarung:

Tel.: 877 22 61-12; oder

e-mail: reuffurth@gmx.at im Aussprachezimmer.